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Bekanntmachungen zur KV-Wahl 2025

  • Foto: Element5 Digital auf Unsplash

Die Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl am 8./9. November 2025 liegt von Donnerstag, den 25. September 2025, bis einschließlich Donnerstag, den 2. Oktober 2025, im Pfarrbüro, Clemensstr. 10, täglich von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht der eigenen personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten aus.

Insoweit haben die Wahlberechtigten das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind während der Auslegungsdauer unter Angabe der Gründe in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand einzulegen.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt.

Gleiches gilt für die Liste der Wahlberechtigten für die Wahl des Rates des Pastoralen Raumes. Diese Wahl findet ebenfalls am 8./9. November 2025 statt.