Das Ablasswesen im Wandel der Zeiten

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Die Basilika Santa Maria Maggiore in Rom gehört zu den sieben Pilgerkirchen in Rom, die für die Erlangung eines Ablasses besucht werden können. Foto: iStock.com/Vladislav Zolotov
Die österliche Fastenzeit beginnt mit Aschermittwoch. Der Aschermittwoch und der Karfreitag sind die Tage, die in der Kirche mit Buße und strengem Fasten verbunden sind. In der Feier vom Leiden und Sterben Christi gedenkt sie des seligmachenden Todes ihres Erlösers. Die Kirche empfiehlt, das Fasten des Karfreitags auf den Karsamstag auszudehnen.
So ist es am Beginn der Fastenzeit vielleicht die Zeit, sich mit dem Thema der Buße zu beschäftigen. Von Anfang an haben Christen feste Zeiten der Besinnung und Buße gehalten und dabei erfahren, wie wichtig und hilfreich es für uns Menschen ist, Wege der Umkehr in bestimmten Zeiten immer wieder als Gemeinschaft der Glaubenden einzuüben.
Jedes Jahr bereiten wir uns in der vierzigtägigen Bußzeit auf die österliche Feier des Todes und der Auferstehung des Herrn vor. Dabei versuchen wir, unseren Lebensstil so zu ändern, dass durch Besinnung und Gebet, heilsamen Verzicht und neue Sorge füreinander, Christus wieder mehr Raum in unserem Leben gewinnt.
Aus der Tradition heraus ist das leibliche Fasten ein unerlässlicher Bestandteil jeder intensiveren Besinnungszeit. Deshalb bleibt das Fasten an allen Werktagen der österlichen Bußzeit angeraten. Dabei kann Verzicht auf verschiedene Arten ausgeübt werden. Als Beispiele kann man unkontrollierten Gebrauch der Medien einschränken und auf Partys, Tanzveranstaltungen und ähnliche Vergnügungen verzichten. Durch das leibliche Fasten und alle Formen des Verzichts gewinnen wir neue Freiheit gegenüber den eigenen Wünschen und Bedürfnissen und damit Freiheit für Gott und für den Menschen neben uns.
Eine weitere Säule der Bußzeit ist die Bußpraxis an sich. Es kann gebeichtet werden oder angebotene Bußgottesdienste können besucht werden. Dabei wird oft noch der Begriff des „Ablasses“ erwähnt. Doch was ist das und was hat es damit auf sich?
Erlass zeitlicher Sündenstrafen, keine Vergebung der Sünde selbst
Ablass ist ein Begriff aus dem römisch-katholischen Bußwesen. Das Wort bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen werden. Es gibt Teilablässe oder vollkommene Ablässe, die die Gläubigen unter von der Kirche bestimmten Bedingungen erlangen können. Ablässe können auch Verstorbenen zugewendet werden.
Ablass ist ein Konzept, das eng mit den Konzepten von Sünde, Buße, Reue, Umkehr, Gnade und Vergebung in der katholischen Theologie verankert ist. Der Ablass bezeichnet einen in der römisch-katholischen Theologie geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden. Das kommt daher, dass die römisch-katholische Kirche zwischen Sündenstrafe und Sündenschuld grundsätzlich unterscheidet. Die aus der Sünde folgende Sündenstrafe kann ewig oder zeitlich sein. Diesen zeitlichen Sündenstrafen gilt der Ablass; sie werden unter anderem durch den Ablass nachgelassen.
Im Mittelalter kann die Praxis auf, statt der Genugtuung nach der Beichte Buße in Form von Gaben abzuleisten. Im 7. Jahrhundert kamen Tabellen auf, welche Sünde welchen Gegenwert hatte. Auch musste nicht mehr der Büßende selber dies ableisten. Stellvertretende Bußen kamen auf, so dass ein wohlhabender Büßer eine Bußzeit von sieben Jahren in drei Tagen ableisten konnte, wenn er die entsprechende Anzahl Männer „mietete“, die für ihn fasteten.
Der Ablass als Auslöser für Martin Luthers 95 Thesen
Mit der Neuzeit nahm das Ablasswesen eine strukturierte Entwicklung und kontinuierliche Ausdehnung auf. Sündenstrafen und Bußleistungen sollten durch Almosen, durch Geld, späterhin durch Leistungen Dritter abgegolten werden. So könnten die im Fegefeuer büßenden Seelen naher Familienangehöriger eine Erleichterung erfahren, also Sündern ohne deren eigenen Reue und Buße zugutekommen.
Durch die Praxis der Ablassbriefe sollte den Gläubigen ein dem Geldbetrag entsprechender Erlass zeitlicher Sündenstrafen im Fegefeuer für sie oder für bereits gestorbene Angehörige bescheinigt werden können.
Martin Luthers fundamentale Infragestellung des Ablasses war der Anlass für die Verfassung der 95 Thesen und gilt als ein Auslöser der Reformation im Heiligen Römischen Reich. Mit Einkünften aus dem Ablasshandel hatten einige Päpste beträchtliche Geldsummen aus ganz Europa nach Rom gelenkt, die unter anderem für den Bau des Petersdoms verwendet wurden.
Fehlentwicklungen beim Ablasshandel
Der wegen seines ausschweifenden Lebensstils ständig verschuldete Papst Leo X. trieb den Ablasshandel auf die Spitze. Ablassbriefe wurden in ganz Europa wie Wertpapiere gehandelt. Der wohl berühmteste Ablassprediger Deutschlands war der im Magdeburger Gebiet wirkende Dominikaner Johann Tetzel. 1514 und 1516 bot er einen Ablass auf, angeblich um die Türkenkriege zu finanzieren und den Bau der Peterskirche in Rom voranzutreiben. Tatsächlich ging nur die Hälfte des Geldes nach Rom, die andere Hälfte an den jeweiligen Ablassprediger und an den Erzbischof Albrecht von Brandenburg. Dieser war Bischof von Magdeburg, Halberstadt und Mainz. Er hatte mit dem Papst einen Ablasshandel durch den Dominikaner Johann Tetzel in Gang gesetzt. Albrecht, der sich vom Papst mehrere Bistümer hatte verleihen lassen, musste hohe Gebühren für diesen Verstoß gegen die Bestimmungen des Kanonischen Rechts zahlen. Albrechts Provisionen aus dem Ablasshandel sollten dazu dienen, seine Schulden beim Bankhaus Fugger in Augsburg abzutragen, der Rest sollte bestimmungsgemäß nach Rom gehen.
Dieser sogenannte „Petersablass“ wurde vom Kurfürsten von Sachsen, der den massiven Geldabfluss nach Rom verhindern wollte, schließlich verboten.
Solche Missbräuche des Ablasses wurden zu einem Auslöser der Reformation. Die Reformatoren studierten die Bibel, in der sich keine klare Darstellung des mittelalterlichen Ablasskonzepts findet. Auch Martin Luther sah im geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen einen krassen Missbrauch, der ihn zur Abfassung seiner 95 Thesen veranlasste. Zwar war er entgegen landläufiger Meinung zunächst kein grundsätzlicher Gegner des Ablasses (vgl. These 71), legte jedoch durch seine theologischen Argumente (vgl. These 58) damals bereits die Basis für eine grundlegende Infragestellung des päpstlichen Ablasswesens an sich. Am 8. Februar 1567 hob Papst Pius V. in der Konstitution Etsi Dominici auch alle Almosenablässe auf und verfügte am 2. Januar 1570 in der Konstitution Quam plenum die Exkommunikation für alle, die mit den Ablässen Handel treiben wollten. Noch im Kirchenrecht von 1917 war Ablasshandel gemäß Can. 2327 mit der Strafe der Exkommunikation belegt.
Die moderne Form des Ablasswesens
Dennoch werden Ablässe verliehen. In Verbindung mit seinem Gebet für das Heilige Jahr hatte Papst Pius XII. 1950 „folgende Ablässe verliehen: 1. Einen Ablass von sieben Jahren, so oft es verrichtet wird. 2. Einen vollkommenen Ablass im Monat, wenn es den ganzen Monat lang täglich verrichtet wurde und wenn außerdem die hl. Sakramente der Buße und des Altares empfangen werden.“
Unter Papst Paul VI. gab es am 1. Januar 1967 eine Neuordnung des Ablasswesens. Die katholische Kirche gewährt einen vollkommenen Ablass jedem Gläubigen, der eine der vier Patriarchalbasiliken Roms besucht und dabei andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis spricht. Außer an kirchlichen Feiertagen und dem Patrozinium dieser Kirche kann der Ablass einmal im Jahr an einem weiteren Tag nach Wahl des Gläubigen gewonnen
werden.
Auch gibt es besondere Ablässe, die im Auftrag des Papstes gewährt werden.
Kpl. Marco Lennartz